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Hier finden Sie eine Auflistung mit Erläuterungen der Fachbegriffe und Abkürzungen rund um das Thema medizinisches Cannabis. Mithilfe der Mouse-Over Funktion erhalten Sie innerhalb der Seitentexte bei unterstrichenen Wörtern eine Vorschau auf deren Bedeutung. Klicken Sie diese an, gelangen Sie in das Glossar.

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Häufig
gestellte Fragen

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Einführung

01

Behandlung mit medizinischem Cannabis: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Im Zusammenhang mit einer cannabisbasierten Behandlung tauchen in der Regel bestimmte Fragen auf. Im Folgenden finden Sie deshalb eine Liste an häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten.

Hinweis

Auch die Bundesopiumstelle hält unter
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Patienten/_node.html
eine aktuelle Übersicht zu den häufigsten Fragen bereit.

Häufig gestellte Fragen

02

  1. Dürfen Patient:innen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, am Straßenverkehr teilnehmen?

    Ob die Teilnahme am Straßenverkehr unter der Behandlung mit medizinischem Cannabis möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte immer mit den behandelnden Ärzt:innen besprochen werden. Hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr sind Cannabispatienten rechtlich genauso gestellt wie andere Patient:innen, die ein Arzneimittel einnehmen, das die Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen oder eine Maschine zu bedienen, beeinflusst. Patient:innen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, dürfen also am Straßenverkehr teilnehmen, soweit die Behandlung ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Den Cannabispatienten droht nur wegen der Einnahme von Cannabis zwar keine Sanktionierung gemäß § 24a Absatz 2 StVG, wenn es sich um eine bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels handelt, dennoch obliegt es der eigenen und der Verantwortung der behandelnden Ärzt:innen, festzustellen, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.1

    In der ein bis zwei Wochen dauernden Eindosierungs- bzw. Stabilisierungsphase der Behandlung sollte auf das Führen von Fahrzeugen generell verzichtet werden. Dies gilt ebenso für eine Dosiserhöhung sowie einen Sortenwechsel. Nach Abschluss der Eingewöhnungsphase ist bei verordnungsgemäßer Einnahme von medizinischem Cannabis eine reguläre Teilnahme am Straßenverkehr möglich.1,2 Der Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Stoffen vor Fahrtantritt hat bei Cannabispatienten einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Bei einem Verstoß droht eine Strafbarkeit nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB).2

    Derzeit gibt es keinen offiziellen, rechtlich anerkannten „Cannabisausweis“.3 Deshalb sollten Patient:innen, die eine Therapie mit medizinischem Cannabis erhalten, immer eine Kopie ihres aktuellen Betäubungsmittelrezeptes über medizinisches Cannabis mit sich führen.

    Referenzen:

    • Deutscher Bundestag. (2017, März 27). Drucksache 18/11701: Cannabismedizin und Straßenverkehr. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf (zuletzt besucht am 01.08,2021)

    • Ärzteblatt. Cannabispatienten dürfen Auto fahren https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74004/Cannabispatienten-duerfen-Auto-fahren (zuletzt besucht am 01.08,2021)

    • Laub L. Cannabismedikation und Medikamentenprivileg des § 24 a StVG. DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Polizeispiegel 2017; 51(7/8). https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upload/www_dpolg_de/pdf/polizeispiegel/polizeispiegel_17_08.pdf (zuletzt besucht am 06.08.2021).

  2. Ist man unter Einfluss von medizinischem Cannabis „fahrtauglich“?

    Die Fahrtauglichkeit wird bei der Anwendung von medizinischem Cannabis von den folgenden Faktoren beeinflusst: Krankheitsbild, Dosierung und individuelle Verträglichkeit. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist zulässig, sofern die Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung des Cannabisarzneimittels nicht beeinträchtigt ist. Rechtliche Grundlage für diese Bewertung bildet dabei Anlage 4 Nr. 9.6. Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

    In der ein bis zwei Wochen dauernden Eindosierungs- bzw. Stabilisierungsphase der Therapie sollte auf das Führen von Fahrzeugen (z. B. Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Schiffe) generell verzichtet werden. Dies gilt ebenso für eine Dosiserhöhung sowie einen Sortenwechsel. Nach Abschluss der Eingewöhnungsphase ist bei verordnungsgemäßer Einnahme von medizinischem Cannabis eine reguläre Teilnahme am Straßenverkehr möglich.5,6

    Die Voraussetzungen hierfür sind:

    • Sie befinden sich in einem stabilen Zustand

    • die Einnahme des Betäubungsmittels beeinflusst Ihren Allgemeinzustand nicht negativ

    • Sie beurteilen Ihre Fahrtüchtigkeit kritisch und beraten sich diesbezüglich mit den behandelnden Ärzt:innen

    Grundsätzlich gelten dieselben Anforderungen an die Fahrtüchtigkeit und dieselbe Rechtslage wie bei der Anwendung von Opioiden in der Schmerztherapie.7 Beim Führen von Fahrzeugen gilt für Cannabispatienten eine Alkoholgrenze von 0,0 Promille. Der Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Stoffen vor Fahrantritt hat bei Cannabispatienten einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Bei einem Verstoß droht eine Strafbarkeit nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB).

    Referenz:
    Deutscher Bundestag. (2017, März 27). Drucksache 18/11701: Cannabismedizin und Straßenverkehr. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf (zuletzt besucht am 01.08.2021

  3. Dürfen Patient:innen in der Öffentlichkeit Cannabis zu medizinischen Zwecken anwenden?

    Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben gemacht, wo bzw. in welcher Umgebung ein cannabisbasiertes Arzneimittel inhaliert oder eingenommen werden darf. Aber eigentlich liegt es auf der Hand: für Außenstehende ist es nicht erkennbar, ob die Anwendung von Cannabis aus legalen, medizinischen Gründen erfolgt oder nicht. Deshalb empfiehlt es sich, auf die Anwendung im öffentlichen Raum zu verzichten.

  4. Müssen sich Cannabispatienten bei Kontrollen ausweisen?

    Generell haben sich Patient:innen gegenüber der Polizei nicht als solche auszuweisen, allerdings kann das Mitführen von medizinischem Cannabis bei Kontrollen problematisch sein. Derzeit gibt es keinen offiziellen, rechtlich anerkannten „Cannabisausweis“. Deshalb sollten Patient:innen, die eine Therapie mit medizinischem Cannabis erhalten, immer eine Kopie ihres aktuellen Betäubungsmittelrezeptes über medizinisches Cannabis – und dieses immer in der von der Apotheke abgegebenen Verpackung – mit sich führen.

  5. Wie sollten Cannabisarzneimittel aufbewahrt werden?

    Generell sollten alle Arzneimittel – so auch medizinisches Cannabis – immer „kindersicher“, für Kinder unzugänglich an einem speziellen Ort aufbewahrt werden. Cannabisblüten sollten an einem kühlen, trockenen und lichtgeschützten Ort bis zu 25 °C gelagert werden. Bestimmte Cannabisarzneimittel sind im Kühlschrank zu lagern und sollten auch dort für Kinder und andere Personen nicht zugänglich sein.

    Referenz:
    BfArM: Bundesopiumstelle. Hinweise für Patient:innen https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Patienten/_node.html (zuletzt besucht am 06.08.2021)

  6. Welche Anwendungsformen gibt es für cannabishaltige Arzneimittel?

    Grundsätzlich gibt es für die medizinische Anwendung von Cannabis zwei Anwendungsmöglichkeiten: entweder werden Cannabis bzw. cannabinoidhaltige Medikamente inhaliert oder eingenommen. In Einzelfällen kann auch eine Kombination aus Inhalation und Einnahme sinnvoll sein. Zur Inhalation eignen sich zerkleinerte getrocknete Cannabisblüten. Es empfiehlt sich – auch zur besseren Dosierung des medizinischen Cannabis – die Verwendung eines medizinischen Vaporisators. Auch die Einnahme in Öl gelöster Cannabisextrakte ist eine zuverlässige medizinische Anwendungsform. Ebenso ist mit Cannabisblüten, die in Gebäck verarbeitet oder in Tee gelöst sind, eine Wirkung zu erzielen, allerdings ist die Dosierung weniger zuverlässig.

  7. Wie kann im Rahmen der Inhalation eine korrekte Dosierung von medizinischen Cannabisblüten gewährleistet werden?

    Patient:innen können für die korrekte Inhalationsdosierung von der Apotheke einen Dosierlöffel erhalten. Ein leicht gefüllter Dosierlöffel entspricht ca. 100 mg (0,1 g) Blüten. Eine weitere Möglichkeit ist, die Verwendung von als Einzeldosen verpackten, zerkleinerten und gesiebten Blüten gemäß Rezeptur. Die Ärzt:innen müssen hierzu ein entsprechendes Rezept ausstellen.

  8. Wie zeigt sich eine zu hohe Cannabisdosis und wie sollte man damit umgehen?

    Bei einer zu hohen Cannabisdosis tritt in der Regel ein unangenehmes Rauschgefühl auf, aber auch Übelkeit und Schwindel kommen vor. Wenn derartige Nebenwirkungen infolge einer zu hohen Dosis eintreten, so lassen diese nach, sobald die Wirkung des medizinischen Cannabis abklingt. Vor der nächsten Anwendung sollte mit den behandelnden Ärzt:innen Rücksprache gehalten werden, ob und wie die Dosis entsprechend reduziert werden kann. Halten die Nebenwirkungen allerdings an oder verstärken sich, sollte man unverzüglich (not-)ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  9. Was ist zu beachten, wenn die Anwendung oder Einnahme einer Dosis vergessen wurde?

    Wurde die Anwendung oder die Einnahme vergessen, kann die gewohnte Dosis ohne ungünstige Folgen zum nächstmöglichen Zeitpunkt genommen werden. Man sollte aber die Dosis unter keinen Umständen verdoppeln oder erhöhen, um die vergessene Dosis „nachzuholen“.

  10. Wann sollte auf die Anwendung von medizinischem Cannabis verzichtet werden?

    Die Ärzt:innen prüfen bei jeden Patient:innen, ob es hinsichtlich der Anwendung von medizinischem Cannabis Gegenanzeigen gibt. Zu den Kontraindikationen zählen schwere Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schwangerschaft und Stillen. Wegen fehlender Daten wird die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (vor der Pubertät) sehr sorgfältig abgewogen. Besonders bei älteren Patient:innen können stärkere zentralnervöse und kardiovaskuläre Nebenwirkungen auftreten und eine Kontraindikation darstellen.

  11. Kann man medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nehmen?

    Innerhalb des Schengen-Raums können alle ärztlich verordneten Betäubungsmittel auf Reisen mitgenommen werden. Benötigt wird hierfür lediglich eine ärztliche Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde bestätigt sein muss. Die Bescheinigung gilt einen Monat. Zu den Bestimmungen außerhalb des Schengen-Raums sollte man sich über die jeweilige nationale Rechtslage – auch in Transitländern inklusive Transitflughäfen! – informieren. Zum Schengen-Raum gehören folgende europäische Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

  12. Was müssen Patient:innen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, auf Reisen beachten?

    Ob und wie viel medizinisches Cannabis mitgeführt werden darf, hängt vom Reiseziel ab. Innerhalb des Schengen-Raums dürfen Patient:innen medizinisches Cannabis als Reisebedarf für bis zu 30 Tage – in der für den Zeitraum verordneten Menge – mit sich führen. Außerdem wird eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens benötigt. Diese Bescheinigung muss von den behandelnden Ärzt:innen ausgefüllt und durch die oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Pro Präparat ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

    Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gibt es leider keine einheitlichen internationalen Bestimmungen bezüglich des Mitführens von Betäubungsmitteln. In diesem Fall sollte man die jeweiligen Ein- und Ausreisebestimmungen des Reiselands unbedingt vor Reiseantritt überprüfen. Achtung: in einigen Ländern könnten drastische Strafen für den Besitz von Cannabis verhängt werden! Es ist dringend zu empfehlen, sich gegebenenfalls an die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden, auch, um die Möglichkeit einer Verschreibung vor Ort zu erfragen. Bei Flugreisen empfiehlt es sich, das medizinische Cannabis im Handgepäck aufzubewahren, zusammen mit allen für die Anwendung benötigten Hilfsmitteln. Das Gleiche gilt für die notwendigen Papiere wie eine Kopie des Rezeptes sowie die Bescheinigung zum Mitführen Ihrer Medizin. Noch besser ist es, das medizinische Cannabis, Hilfsmittel und Unterlagen in einer separaten Tasche aufzubewahren.

  13. Dürfen Patient:innen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, selbst Cannabis anbauen?

    Nein, es ist nicht erlaubt Cannabis selbst anzubauen – auch nicht für den medizinischen Bedarf. Medizinisches Cannabis fällt im Rahmen einer Behandlung unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), d. h. die Qualitätssicherung und die ärztliche Kontrolle müssen gewährleistet sein. Die Versorgung von medizinischem Cannabis mit gesicherter Qualität kann nur durch zertifizierte Hersteller von Cannabis-Arzneimitteln garantiert werden.

  14. Wie finden Patient:innen Ärzt:innen, die medizinisches Cannabis verschreiben?

    In Deutschland dürfen grundsätzlich alle Ärzt:innen, außer Zahn-und Tierärzte, medizinisches Cannabis verschreiben. Lehnen die behandelnden Ärzt:innen eine Verordnung von Cannabis ab, kann dies mehrere Gründe haben: Beispielsweise kann es andere Behandlungsmethoden geben, die wirksam sind, oder es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für einen positiven Effekt von Cannabis auf die zu behandelnde Krankheit. Auch Wechselwirkungen mit anderen notwendigen Medikamenten oder Gegenanzeigen (Schwangerschaft, Gesundheitsrisiken wie z. B. Nieren- und Herzerkrankungen etc.) können Grund für eine Ablehnung sein. Sollten die Ärzt:innen die Verordnung von Cannabis grundsätzlich ablehnen, so ist dies von den Patient:innen zu respektieren.

  15. Dürfen Patient:innen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, am Straßenverkehr teilnehmen?

    Medizinisches Cannabis wird so dosiert, dass ein Rauschzustand in der Regel vermeidbar ist. Die Anfangsdosis ist gering und wird langsam gesteigert (Titration), damit man sich an die Behandlung gewöhnt und damit weder im Denken noch im Handeln beeinträchtigt wird. Tritt allerdings ein Rauschzustand auf, sollte die korrekte Dosierung durch die behandelnden Ärzt:innen überprüft und entsprechend angepasst werden.

  16. Muss man medizinisches Cannabis inhalieren, damit die Behandlung wirkt?

    Das Rauchen bzw. Verdampfen von Cannabisblüten stellen mögliche Anwendungsformen dar. Bei der Inhalation ermöglicht die Verwendung eines Vaporisators die weitestgehend genaue Dosierung des medizinischen Cannabis. Außerdem gibt es weitere Anwendungsmöglichkeiten: Es stehen auch Darreichungsformen wie Kapseln, Tropfen oder Lösungen zur Verfügung für die orale oder sublinguale Anwendung. Die Patient:innen entscheiden zusammen mit den behandelnden Ärzt:innen, welche Darreichungsform als Einstieg in die Behandlung geeignet erscheint. Häufig ist es notwendig, dass unterschiedliche Anwendungsformen ausgetestet werden, um die individuelle Darreichungsmöglichkeit zu finden.

  17. Kann die Behandlung mit medizinischem Cannabis zu Veränderungen des Gehirns oder der Persönlichkeit führen?

    Zur Langzeitbehandlung mit medizinischem Cannabis liegen nur wenige valide Forschungsergebnisse vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem wissenschaftlichen Bericht „Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis)“ aus dem Jahr 2015 eine Bewertung der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln erstellt.

  18. Welche Wirkstoffe sind in medizinischem Cannabis enthalten?

    Die Cannabispflanze verdankt ihre vielfältigen Wirkeigenschaften vor allem den Cannabinoiden Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Doch Cannabis enthält neben THC und CBD eine große Anzahl an Wirkstoffen: Mehr als 550 Substanzen konnten inzwischen isoliert werden und mindestens 144 davon wurden als Cannabinoide eingestuft. Für die medizinische Anwendung von Cannabis werden THC und CBD als hauptsächliche Wirkstoffe angesehen.

  19. Was bedeutet THC- und CBD-reich und THC-CBD-balanciert?

    Die verschiedenen Cannabissorten werden klassifiziert als „THC- oder CBD-reich“ sowie als „THC-CBD-balanciert“, d. h. sie zeichnen sich durch einen überwiegenden THC- oder CDB-Gehalt aus oder der Gehalt an THC und CBD ist ausgewogen.

  20. Welche Wirkungen haben cannabishaltige Arzneimittel?

    Die Wirkung cannabishaltiger Arzneimittel hängt vor allem von der Zusammensetzung der in ihnen enthaltenen Cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) ab. THC wirkt vor allem gegen Übelkeit und Erbrechen und entspannt und beruhigt. CBD wirkt vorwiegend angstlösend, entzündungshemmend und krampflösend.  

    Referenz:
    Grotenhermen F, Häußermann K. Cannabis. Verordnungshilfe für Ärzte. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 2019.

  21. Welche Nebenwirkungen können infolge einer zu hohen Dosierung auftreten?

    Bei Auftreten von Neben- und Wechselwirkungen ist unmittelbar mit den behandelnden Ärzt:innen zu sprechen. Deren Anweisungen sind unbedingt zu berücksichtigen!
    Nebenwirkung einer Therapie mit medizinischem Cannabis treten selten auf und sind meist schwach bis mäßig ausgeprägt. Zu den Nebenwirkungen infolge einer zu hohen Dosierung zählen: SynkopenSchwankungen des Blutdrucks, Schwankungen der Pulsfrequenz, Schwankungen des Blutglukosespiegels, Schwankungen der Atemfrequenz. Bei einigen Betroffenen kann es auch zu vorübergehenden psychotischen Attacken, Angstzuständen, Wahnvorstellungen oder Halluzinationen kommen. In den meisten Fällen kann durch eine Reduktion der Dosis die erwünschte Wirkung bei gleichzeitiger Minderung der Nebenwirkungen erzielt werden.

    Referenz:
    Produktmonographie THC STRAIN 1. 2021
    Produktmonographie CBD STRAIN. 2021
    Produktmonographie CBD – THC BALANCE STRAIN. 2021

  22. Welche möglichen kurzzeitigen Nebenwirkungen können von medizinischem Cannabis auftreten?

    Bei Auftreten von Neben- und Wechselwirkungen ist unmittelbar mit den behandelnden Ärzt:innen zu sprechen. Deren Anweisungen sind unbedingt zu berücksichtigen!

    Schwindel; kann bei älteren Menschen das Sturzrisiko signifikant erhöhen, Erbrechen, Exazerbation einer Multiplen Sklerose, Harnwegsinfekte, Angstzustände bei Erstverwendern, psychotische Wirkung (höhere Dosen).
    Neurologische Symptome: verringerte Koordination, Muskelschwäche, Sedierung, Schläfrigkeit, Konzentrationsstörungen, Veränderungen der psychomotorischen Aktivität, verwaschene Sprache, verlangsamtes ReaktionsvermögenKognitive BeeinträchtigungVerminderte Aufmerksamkeitsaktivierung (Alertness) und erhöhtes Unfallrisiko bei komplexen Aufgaben.
    Generelle Effekte: Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, Husten, HalsschmerzenTachykardieDie Applikation während der Schwangerschaft kann zu einem verringerten Geburtsgewicht führen.

    Referenz:
    Produktmonographie THC STRAIN 1. 2021
    Produktmonographie CBD STRAIN. 2021
    Produktmonographie CBD – THC BALANCE STRAIN. 2021
    Medical Grade Cannabis. Clinical Guide IMCA Israeli Medical Cannabis Agency 2017; https://www.docdroid.net/E2wicok/20180105142901-watermark-watermark-pdf (zuletzt besucht am 12.07.2022)

  23. Welche Nebenwirkungen sind bei einer Langzeittherapie mit medizinischem Cannabis möglich?

    Bei Auftreten von Neben- und Wechselwirkungen ist unmittelbar mit den behandelnden Ärzt:innen zu sprechen. Deren Anweisungen sind unbedingt zu berücksichtigen!

    Abhängigkeit
    Erhöhtes Risiko für chronische Bronchitis und beeinträchtige Lungenfunktion (vorwiegend bei Applikation als Zigarette)
    Psychotische Symptome und Störungen werden eher bei Patient:innen mit entsprechender persönlicher oder familiärer Anamnese beobachtet
    Verringerung der Spiegel von luteinisierendem Hormon (LH) und follikelstimulieren dem Hormon (FSH), Prolaktin (PRL) und Wachstumshormon (STH)
    Störungen des Gastrointestinaltraktes und Elektrolytstörungen, insbesondere bei Patient:innen mit Niereninsuffizienz zu beachten
    Eine Applikation von mehr als 10 Jahren kann zur permanenten Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten führen

    Referenz:
    Produktmonographie THC STRAIN 1. 2021
    Produktmonographie CBD STRAIN. 2021
    Produktmonographie CBD – THC BALANCE STRAIN. 2021
    Medical Grade Cannabis. Clinical Guide IMCA Israeli Medical Cannabis Agency 2017; https://www.docdroid.net/E2wicok/20180105142901-watermark-watermark-pdf (zuletzt besucht am 12.07.2022)